Parkrempler in Hamburg: Wer zahlt, wenn’s nur ein Kratzer ist?

Ein kleiner Stoß beim Einparken, ein unachtsamer Moment in der Parklücke – und schon ist es passiert: der Parkrempler. Gerade in einer dicht besiedelten Stadt wie Hamburg sind solche Bagatellschäden an der Tagesordnung. Aber was tun, wenn der Lack ab ist oder eine kleine Delle das Blech ziert? Und vor allem: Wer zahlt den Schaden, selbst wenn’s nur ein Kratzer ist?

Erstens: Unfallflucht ist kein Kavaliersdelikt!

Der größte Fehler, den Sie nach einem Parkrempler machen können, ist einfach wegzufahren. Auch wenn der Schaden noch so klein erscheint und Sie niemanden sehen: Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort ist eine Straftat. Das kann nicht nur teuer werden, sondern auch den Verlust des Führerscheins bedeuten. Ein Zettel an der Windschutzscheibe ist übrigens auch keine ausreichende Lösung!

Richtig handeln, wenn’s gekracht hat

Sie haben einen Parkschaden verursacht oder entdeckt, dass Ihr eigenes Auto beschädigt wurde? Hier sind die wichtigsten Schritte:

  1. Bleiben Sie ruhig und sichern Sie die Unfallstelle: Auch bei einem Parkrempler gilt: Warnblinklicht an und, wenn nötig, das Warndreieck aufstellen.
  2. Suchen Sie den Fahrzeughalter: Wenn möglich, warten Sie eine angemessene Zeit am Unfallort, um den Fahrzeughalter des beschädigten Wagens zu finden.
  3. Rufen Sie die Polizei: Finden Sie den Fahrzeughalter nicht oder handelt es sich um einen größeren Schaden, rufen Sie die Polizei. Sie nimmt den Unfall auf und sichert Beweise. Das ist wichtig, um später den Schaden bei der Versicherung geltend machen zu können. Auch bei kleineren Schäden kann ein Polizeibericht hilfreich sein, um spätere Diskussionen mit der Versicherung zu vermeiden.
  4. Dokumentieren Sie den Schaden: Machen Sie Fotos vom beschädigten Fahrzeug, der Umgebung und der Position der Fahrzeuge. Notieren Sie sich Kennzeichen, Marke, Modell und Farbe des anderen Fahrzeugs. Sammeln Sie auch Zeugendaten, wenn vorhanden.
  5. Tauschen Sie Daten aus: Haben Sie den anderen Beteiligten getroffen, tauschen Sie Kontaktdaten, Versicherungsnummern und amtliche Kennzeichen aus.

 

Die Rolle des Sachverständigen – auch bei kleinen Schäden!

Viele denken: „Ach, das ist doch nur ein kleiner Kratzer, da brauche ich keinen Sachverständigen.“ Ein fataler Irrtum! Auch scheinbar geringe Schäden können versteckte Mängel aufweisen oder sich als teurer in der Reparatur erweisen, als zunächst angenommen. Als unabhängiger Kfz-Sachverständiger im Großraum Hamburg empfehle ich Ihnen:

  • Bei unverschuldetem Unfall: Wenn Sie der Geschädigte sind und der Unfall von jemand anderem verursacht wurde, haben Sie das Recht auf einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl. Die Kosten hierfür muss die gegnerische Versicherung übernehmen. Ein Sachverständiger erstellt ein Gutachten, das den genauen Schaden, die Reparaturkosten, den Wertverlust und gegebenenfalls die Nutzungsausfallentschädigung oder den Wiederbeschaffungswert festhält. So stellen Sie sicher, dass Sie alle Ihnen zustehenden Ansprüche geltend machen können.
  • Vorsicht bei Kostenvoranschlägen: Ein Kostenvoranschlag einer Werkstatt ist oft nur eine Schätzung und berücksichtigt nicht alle Aspekte eines Unfalls, wie etwa den Wertverlust oder die Nutzungsausfallentschädigung. Die gegnerische Versicherung könnte versuchen, Sie auf einen Kostenvoranschlag zu verweisen, um ihre Kosten zu minimieren. Lassen Sie sich darauf nicht ein!

 

Versicherung und Schadensregulierung

  • Haftpflichtversicherung: Haben Sie den Parkrempler verursacht, melden Sie den Schaden unverzüglich Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung. Diese kommt für die Schäden am fremden Fahrzeug auf.
  • Kaskoversicherung: Wenn Ihr eigenes Fahrzeug beschädigt wurde und der Verursacher unbekannt ist oder Sie den Schaden selbst verursacht haben, greift Ihre Vollkaskoversicherung. Hier müssen Sie allerdings in der Regel eine Selbstbeteiligung zahlen und eventuell steigt Ihr Schadenfreiheitsrabatt.

 

Unser Tipp für Sie: Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen!

Nach einem Parkrempler, insbesondere wenn Sie der Geschädigte sind, kann die gegnerische Versicherung versuchen, Druck auf Sie auszuüben oder Ihnen eine Werkstatt vorzuschreiben. Lassen Sie sich nicht darauf ein! Sie haben das Recht auf freie Werkstattwahl und auf einen unabhängigen Sachverständigen.

Als Ihr Partner im Großraum Hamburg stehe ich Ihnen bei allen Fragen rund um Parkrempler und andere Kfz-Unfallschäden zur Seite. Von der Beweissicherung über die Gutachtenerstellung bis zur Kommunikation mit den Versicherungen – ich sorge dafür, dass Sie zu Ihrem Recht kommen und der Schaden fair reguliert wird.

Haben Sie einen Parkrempler erlitten oder verursacht und sind unsicher, wie Sie vorgehen sollen? Kontaktieren Sie uns gerne für eine unverbindliche Erstberatung!

Arben Emsija

Bei Fragen und Anregungen können Sie uns gerne kontaktieren.

Blog für Autofahrer

90% unserer Arbeit als Kfz-Sachverständige besteht in der Aufklärung unserer Kunden. Dieses Wissen möchten wir Ihnen nicht vorenthalten, sodass hier nach und nach die wichtigsten Themen veröffentlicht und aktualisiert werden.

Bleiben Sie gesund.

 

Ansprechpartner

Arben Emsija

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