Haftpflicht- und Kaskogutachten

Haftpflicht- und Kaskogutachten

Das Gutachten zu Haftpflicht- oder Kaskoschäden

Die meisten Gutachten werden für beschädigte Fahrzeuge erstellt. Dabei dient das Gutachten zur Feststellung des Schadens, zur Beweissicherung und zur Schadenregulierung durch die eintretende Versicherung.

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Was ist der Unterschied zwischen einem Haftpflichtgutachten und einem Kaskogutachten?

Der wesentliche Unterschied bezieht sich auf den Verursacher des Unfalls.

Ist das beschädigte Fahrzeug unverschuldet in einem Unfall verwickelt gewesen wird ein Haftpflichtgutachten erstellt. Der Unfallgeschädigte hat hier das Recht auf einen freien und unabhängigen Gutachter und sollte den Gutachter der Versicherung aus Gründen des Interessenskonfliktes meiden. In diesem Fall wird der entstandene Schaden und auch das Honorar des Gutachters durch die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung bezahlt. Diese Kfz-Haftpflichtversicherung ist, wie im Wortlaut beschrieben, in Deutschland eine Pflichtversicherung und reguliert alle verursachten Fremdschäden – nur nicht die eigenen Schäden.

Ist das beschädigte Fahrzeug auch zugleich Unfallverursacher, reguliert, wie oben beschrieben, die eigene Haftpflichtversicherung den entstandenen Schaden der Gegenpartei. Wenn auch der eigene Schaden behoben werden soll, muss auch eine freiwillige Kaskoversicherung vorliegen. In diesem Fall werden auch eigenverursachte Schäden von der Versicherung übernommen. Einzelheiten, wie z.B. zur Selbstbeteiligung und Werkstattbindung, variieren von den jeweiligen Policen der Versicherung, sodass hier keine allgemeingültigen Hinweise gegeben werden.

Um zur Kernfrage dieses Abschnitts zurückzukommen wird das Kaskogutachten für den Schaden des unfallverursachten Fahrzeugs erstellt. Hier sollte idealerweise die Kaskoversicherung zuvor informiert werden und geklärt werden, ob der eigene Kfz-Sachverständiger eingeschaltet werden darf.

Häuige Fragen unsere Kunden

Was ist ein Haftpflichtgutachten?

Das Haftpflichtgutachten wird auch gerne Schadengutachten genannt und ist nach einem fremdverschuldeten Verkehrsunfall für das betroffene Fahrzeug anzufertigen. Wesentliche Bestandteile dieses Gutachtens sind die technische Kennzahlen des Fahrzeugs und der Ausstattung, die Feststellung des Schadens inklusiver Lichtbilder, die Kalkulation der Schadensumme, die Wertermittlung, die Nutzungsausfallentschädigung, die Wertminderung des Fahrzeugs und bei Bedarf der Restwert.

Ab welcher Schadenhöhe spricht man von einem Gutachten?​

Überschreitet die Höhe des entstandenen Kfz-Schadens die Bagatellgrenze, wird aus dem Kurzgutachten bzw. dem Kostenvoranschlag ein richtiges Gutachten. Die Bagatellgrenze hat einen gewissen Ermessensspielraum und liegt aktuell bei ca. 900-1100€. Diese Netto-Schadenshöhe wird allerdings bei fast allen Fahrzeugschäden überschritten. Selbst bei augenscheinlich kleinen Beschädigungen.

Wer erstellt das Haftpflichtgutachten?

Das Haftpflichtgutachten wird idealerweise durch einen freien und unabhängigen Kfz-Sachverständigen erstellt. Achte auf jeden Fall auf die Zertifizierung des Kfz-Sachverständigen. Da der Beruf des Gutachters leider nicht geschützt ist, arbeiten leider sehr viele Laien ohne Zertifizierung und fehlender Erfahrung – diese sind eher Schlechtachter als Gutachter. 

Wieviel kostet ein Haftpflichtgutachten?

Das Haftpflichtgutachten ist ein wesentlicher Bestandteil der Schadenregulierung und ist für den Unfallgeschädigten vollständig kostenlos. Der Kunde erhält die gesamte Schadensumme und der Gutachter erhält zusätzlich sein gesamtes Honorar. Aber Achtung! Die meisten Gutachter stellen Ihren Kunden die Arbeit in Rechnung, wenn die Haftplichtversicherung den Schaden ablehnt. Bei Gutachterteam Hamburg bist Du gut aufgehoben. Hier werden dir keine Kosten in Rechnung gestellt. Wenn wir den Fall annehmen, tragen wir gemeinsam das Risiko. Lehnt die Versicherung den Fall ab, erheben wir von Dir keine Kosten. Lies hierzu gerne mehr in unseren Unternehmenswerten.

DREI SCHRITTE IM SCHADENSFALL

1. KONTAKT

Ruf uns an. Wir beraten Dich kostenlos unter der Rufnummer +4917656993965

2. GUTACHTEN

Erstellung eines unabhängigen, neutralen und objektiven Schadensgutachtens.

3. ABWICKLUNG

Wir reichen das Gutachten gerne bei der Versicherung ein und begleiten Dich während der Abwicklung.