Mietwagen oder Nutzungsausfall

Mietfahrzeug

Nach einem Verkehrsunfall hat der Halter des geschädigten Fahrzeugs für den Reparaturzeitraum oder bei einem Totalschaden für die Beschaffungsdauer eines gleichwertigen Fahrzeugs die Wahl zwischen einer Nutzungsausfallentschädigung oder einem Ersatzwagen.
Dabei ist es entscheidend, dass das Fahrzeug unfallbedingt nicht mehr fahrbereit ist oder dass das Fahrzeug trotz Fahrbereitschaft tatsächlich repariert wird und somit für den Reparaturzeitraum nicht zur Verfügung steht.

 

Ersatzwagen

Wenn Du während der Reparatur auf ein Fahrzeug angewiesen bist, ist es auf jeden Fall ratsam vorab mit der regulierenden Versicherung Kontakt aufzunehmen und sich das Anmieten eines Ersatzwagens schriftlich bestätigen zu lassen. Achte auch darauf, dass das Ersatzfahrzeug in etwa der Fahrzeugklasse Deines beschädigten Fahrzeugs entspricht. Ein Kriterium zur richtigen Einschätzung ist die Wahl der ähnlichen Motorisierung. Es ist verständlich, dass Du beispielsweise für Deinen beschädigten VW Polo keinen Porsche Panamera entleihen solltest. Achte natürlich auf einen vollen Versicherungsschutz ohne Selbstbeteiligung, damit das Ersatzfahrzeug vollumfänglich versichert ist.

Ohne Partei ergreifen zu wollen, empfehlen wir alphabetisch sortiert ganz klar die großen Fahrzeugvermieter, da hier die Prozesse und Kostenstrukturen bekannt und transparent sind. Dabei kannst Du sowohl die klassischen Verleiher oder auch mittlerweile die digitalen Carsharing-Angebote nutzen.

 

Nutzungsausfallentschädigung

Benötigst Du kein Leihfahrzeug, kannst Du dir das Entleihen eines Mietfahrzeugs auch sparen. Nur dann erhälst Du von der reguliertenden Versicherung eine sogenannte Nutzungsausfallentschädigung, wenn Du nachweisen kannst, dass Du tatsächlich das Fahrzeug wegen einer Reparatur nicht nutzen konntest. Sparen wird belohnt! Meist reicht hier eine Bestätigung der Werkstatt oder eine Reparaturbestätigung aus. Je nach Klassifizierung und entsprechender Eingruppierung Deines Fahrzeugs liegt die Tagespauschale zwischen 23 und 175 Euro. Die Höhe des Nutzungsausfalls ist abhängig vom Fahrzeugmodell und Baujahr und wird jährlich neu berechnet. Hierfür werden als Grundlage die Vorhaltekosten ermittelt, die notwendig sind, damit das Fahrzeug überhaupt zur Verfügung steht und im Straßenverkehr eingesetzt werden darf. Wesentlich sind z.B. die Versicherungskosten, Zulassungskosten, Wartungskosten und einige weitere Einflussgrößen.

Wir haben einen Einblick in diese Nutzungsausfalltabellen und können Dir bei der richtigen Eingruppierung deines Fahrzeugs natürlich helfen. Melde Dich einfach unverbindlich bei uns.

 

Achtung

Die Versicherer haben ein großes Interesse die gesamten Reparaturkosten niedrig zu halten. So simpel und logisch der Anspruch eines Ersatzwagens oder Nutzungsausfallentschädigung klingt, so kompliziert kann es werden diese erfolgreich einzufordern. Dieser Betrag muss meist aktiv eingefordert werden und sollte nach der Regulierung auch überprüft werden.

Wir stehen Dir gerne mit Rat und Tat zur Seite und unterstützen woimmer wir können.

 

 

Berichte uns gerne von Deiner Erfahrung. Hast Du noch weitere Tipps und Ratschläge? Melde Dich gerne bei uns und lass es uns wissen.

Wir wünsche Dir beste Gesundheit und eine sichere Fahrt.

Dein Gutachterteam in Hamburg.

Arben Emsija

Bei Fragen und Anregungen können Sie uns gerne kontaktieren.

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90% unserer Arbeit als Kfz-Sachverständige besteht in der Aufklärung unserer Kunden. Dieses Wissen möchten wir Ihnen nicht vorenthalten, sodass hier nach und nach die wichtigsten Themen veröffentlicht und aktualisiert werden.

Bleiben Sie gesund.

 

Ansprechpartner

Arben Emsija

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