Kfz-Versicherung rechtzeitig und richtig wechseln

Kfz-Versicherer

Jeder Fahrzeughalter braucht die Kfz-Haftpflichtversicherung. Diese Versicherung ist eine Pflichtversicherung und gehört zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt.

Doch worauf musst Du bei der Kfz-Autoversicherung achten?
Welche Leistungen sind wichtig? Welche unverzichtbar?
Wie bist Du wirklich gut versichert?

 

Was ist der Unterschied zwischen einer Kfz-Haftpflichtversicherung und einer Kasko-Versicherung?

Die wichtigste Autoversicherung ist die Kfz-Haftpflichtversicherung. Hier greifen bei der Regulierung u.a. Gesetze der Bundesrepublik Deutschland. Wie im Namen erkennbar, ist dies eine Pflichtversicherung und reguliert bei einem Unfall nur Fremdschäden – also Sach- und Personenschäden, die Du als Autofahrer verursacht hast. Die Kfz-Haftpflichtversicherung kommt beispielsweise bei Schäden an einem Straßenschild, an einer Hauswand, an anderen Fahrzeugen oder an verletzten Personen auf. Für die Reparatur am eigenen Auto kommt Deine Kfz-Haftpflichtversicherung nicht auf.

Die Kaskoversicherung, die im Gegensatz zur Kfz-Haftpflichtversicherung freiwillig ist, versichert Schäden, die an Deinem eigenen Auto entstanden sind. Anders als bei der Haftpflichtversicherung stützen hier keine Gesetze, sondern es gilt nur der Vertrag, der mit der Versicherung abgeschlossen wurde. Schau Dir hier bitte genau den Vertrag an, den Du abschließt, da es große Unterschiede gibt.
Die Teilkaskoversicherung deckt beispielsweise Schäden ab, die durch Marderbisse oder Schäden durch Wildunfälle entstehen. Dabei musst Du allerdings auf einige wichtige Details achten, welche weiter unten erklärt werden.
In der Vollkaskoversicherung ist die Teilkaskoversicherung enthalten. Zusätzlich werden bei der Vollkaskoversicherung zusätzliche Schäden durch z.B. selbstverursachte Beschädigungen reguliert. Hast Du beispielsweise mit Deinem Fahrzeug einen Unfall mit Sachschaden verursacht, bezahlt die Vollkaskoversicherung auch Deine Reparatur, wenn Du diese in Anspruch nehmen willst. Die Vollkaskoversicherung deckt auch Schäden ab, die durch Vandalismus entstanden sind wie beispielsweise Unbekannte, die die Antenne Ihres Fahrzeugs abgebrochen oder den Lack zerkratzt haben.

Die Empfehlung von Gutachterteam Hamburg: Bei einem Fahrzeug mit geringem Wert ist die Kfz-Haftpflichtversicherung ausreichend. Bei teureren Autos solltest Du mindestens eine Teilkaskoversicherung abschließen. Bei Neuwagen oder teuren gebrauchten Fahrzeugen raten wir zur Vollkaskoversicherung.

 

7 wichtige Tipps für eine gute Autoversicherung

Jeden Herbst gehen Millionen von Autobesitzern auf die Jagd nach einer günstigeren Autoversicherung. Sie machen einen Kfz-Versicherungsvergleich. Bis zum 30. November, dem Stichtag zur Kündigung, können Versicherte im Normalfall die Kfz-Versicherung kündigen. Die neue Versicherung gilt in der Regel ab dem ersten Januar des Folgejahres. Preise vergleichen lohnt sich – nicht selten können mehrere 100 € gespart werden. Viel wichtiger als die Neukundenprämie ist allerdings der Versicherungsschutz. Vor einem Versicherungswechsel solltest Du daher diese 7 Tipps auf jeden Fall beachten.

 

1. Deckungssumme

Die Deckungssumme ist bei der Kfz-Haftpflicht besonders wichtig. Sie deckt die Kosten und die Schäden ab, die Sie bei einem Unfall verursachen. Die Deckungssumme sollte möglichst hoch sein. Die gesetzliche Mindestvorgabe reicht meist nicht aus.
Die Empfehlung von Gutachterteam Hamburg: Die Deckungssumme sollte bei Personenschäden mindestens bei 12 Millionen Euro pro Person liegen. Insgesamt raten wir bei einer Kfz-Haftpflichtversicherung zu einer Deckungssumme von mindestens 100 Millionen Euro.

 

2. Mallorca-Police

Wähle den Haftpflichtschutz am besten so, dass dieser auch für einen Mietwagen im Ausland gilt. Da die gesetzlichen Deckungssummen in einigen Ländern niedrig sind, erhöhst Du mit Deiner eigenen Kfz-Versicherung die Deckungssumme des geliehenen Fahrzeugs im Ausland. Für nur wenige Euros Aufpreis kannst Du mit der Mallorca-Police diese Deckungssumme nach oben korrigieren. Selbstverständlich ist die Absicherung nicht nur auf Mallorca beschränkt. Die Police heißt nur so, weil viele Urlauber auf Mallorca gerne einen Leihwagen in Anspruch nehmen.
Die Empfehlung von Gutachterteam Hamburg: Verzichte nur auf die Mallorca-Police, wenn Du im Ausland keine Fahrzeuge anmietest.

 

3. Auslandsschadenschutz

Im Ausland gilt immer das Recht des jeweiligen Landes und im Ausland gelten andere Versicherungsregeln. Bist Du z.B. im Ausland ohne Schuld in einen Unfall verwickelt, kann es sein, dass Deine Kosten nicht vollständig von der gegnerischen Versicherung übernommen werden. Dein Auslandsschadenschutz übernimmt den Differenzbetrag bis zur vertraglich festgesetzten Deckungssumme.
Die Empfehlung von Gutachterteam Hamburg: Gerade wenn Du oft im Ausland Auto fährst, kann dieser Zusatz Zeit und Nerven sparen.

 

4. Selbstbeteiligung

Die Selbstbeteiligung oder der Selbstbehalt gibt an, wie hoch Dein Eigenanteil im Schadensfall ist. Dieser muss vorrangig durch Dich belichen werden. Die Höhe der Selbstbeteiligung kann bei Vertragsabschluss selbst festlegt werden. In der Regel liegt die Selbstbeteiligung zwischen 150 und 500 Euro. Je höher die Beteiligung ist, den Du selbst trägst, desto geringer sind die Versicherungsbeiträge.
Die Empfehlung von Gutachterteam Hamburg: Wähle bei einer Vollkaskoversicherung eine Selbstbeteiligung in Höhe von ca. 300 Euro und bei einer Teilkaskoversicherung in Höhe von ca. 150 Euro.

 

5. Grobe Fahrlässigkeit

Sowohl in Deiner Teil- als auch in der Vollkaskoversicherung solltest Du die Klausel „grobe Fahrlässigkeit“ beachten. Hast Du als Fahrer einen Schaden grob fahrlässig verursacht, dann darf die Versicherung mit dieser Klausel die Entschädigung kürzen oder sogar komplett streichen.
Die Empfehlung von Gutachterteam Hamburg: Wenn möglich nimm die Klausel zum “Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit“ mit auf. Somit zahlt Ihr Versicherer, auch wenn Du einen Schaden grob fahrlässig verursacht hast. Ein Beispiel hierfür ist das Verursachen eines Unfalls, weil Du z.B. die rote Ampel übersehen hast und in diesem Zusammenhang ein Unfall entstanden ist. Die Anpassung macht die Versicherung ein wenig teurer, lohnt sich aber im Ernstfall.

 

6. Neuwertentschädigung

In Teil- und Vollkaskoversicherungen ist auch die Klausel „Neuwertentschädigung“ wichtig, wenn Du einen Neuwagen kaufen willst oder bereits gekauft hast. Neue Fahrzeuge verlieren innerhalb der ersten Wochen sehr schnell an Wert. Passiert dann ein Unfall, zahlen Kfz-Teilkaskoversicherungen oder Kfz-Vollkaskoversicherungen nur den reinen Sachschaden und deckeln die maximale Schadensumme auf den aktuellen Widerbeschaffungswert.
Die Empfehlung von Gutachterteam Hamburg: Wenn Du einen Neuwagen besitzen, sollte Dein Vertrag eine  ntschädigung nach Neupreis mit einer Frist von 12 Monaten vorsehen. Im Schadensfall ersetzt Dir dann der Versicherer im ersten Jahr den Neuwagenkaufpreis. Eine vergleichbare Klausel gibt es auch für Gebrauchtwagen.

 

7. Schäden durch alle Tiere

Besonders ärgerlich am eigenen Fahrzeug sind Schäden, die durch Tiere verursacht wurden. Einfache Teilkaskotarife versichern nur einen direkten Schaden. Das folgende Beispiel stellt den Unterschied gut dar.  Wird durch einen Marderbiss der Motoröl-Schlauch beschädigt, wird bei einer einfachen Teilkaskoversicherung nur der beschädigte Motoröl-Schlauch erneuert. Folgeschäden, wie z.B. ein defekter Motor durch Überhitzung, sind nicht abgesichert.
Auch bei diversen anderen Unfällen, die durch Tiere verursacht werden, zahlen einige Kfz-Teilkaskoversicherungen nicht. Meist sind nur Wildunfälle (Haarwild) versichert. Zum Haarwild gehören Hirsche, Rehe oder Wildschweine. Unfälle mit einer Kuh oder einem Hund sind nicht versichert.
Die Empfehlung von Gutachterteam Hamburg: Versichere Folgeschäden unbedingt mit und achte darauf, dass im Vertrag Schäden durch „alle Tiere“ versichert sind.

 

8. …und noch ein wichtiger Tipp für die fleißigen Leser: Die Fahrerschutz-Police

Denke bei der Versicherung auch an dich selbst, denn oft bist Du als Fahrer nicht versichert. Diese Versicherungslücke sollte durch eine Fahrerschutzpolice geschlossen werden, um im Falle eines Unfalls auch Dich persönlich zu schützen. Hier zählen wichtige Positionen, wie z.B. der Verdienstausfall oder dauerhafte gesundheitliche Folgeschäden. Eine private Unfallversicherung füllt ebenfalls diese Lücke. Achte bitte auch auf einen entsprechenden Insassenschutz für Ihre Mitfahrer.

 

Wir sind ein unabhängigies und zertifiziertes Kfz-Sachverständigenbüro in Hamburg und möchten mit diesem Blog Aufklärungsarbeit leisten. Wir sind keine Versicherungsmakler. Und wir erheben auch keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Bitte nutze unseren Artikel als Anregung Dich besser mit dem Thema Kfz-Versicherung auseinanderzusetzen und kontaktiere bei Fragen direkt Deine Versicherung oder den Versicherungsmakler deines Vertrauens, um zielgerichtete fachmännische Informationen zu erhalten.

 

Berichte uns gerne von Deiner Erfahrung. Hast Du noch weitere Tipps und Ratschläge? Melde Dich gerne bei uns und lass es uns wissen.

Wir wünsche Dir beste Gesundheit und eine sichere Fahrt.

Dein Gutachterteam in Hamburg.

Arben Emsija

Bei Fragen und Anregungen können Sie uns gerne kontaktieren.

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90% unserer Arbeit als Kfz-Sachverständige besteht in der Aufklärung unserer Kunden. Dieses Wissen möchten wir Ihnen nicht vorenthalten, sodass hier nach und nach die wichtigsten Themen veröffentlicht und aktualisiert werden.

Bleiben Sie gesund.

 

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