Wenn Du einen unverschuldeten Verkehrsunfall hattest, solltest Du einen freien und unabhängigen Kfz-Sachverständigen deines Vertrauens kontaktieren. Auf die anstehende Beweissicherung durch den Kfz-Sachverständigen kannst Du Dich gerne vorbereiten. Es ist aber keine Pflicht. Auch ohne Vorbereitung klappt es hervorragen. Alle Unterlagen können heute ohne Probleme elektronisch nachgereicht werden.
Rücksprache mit dem Kfz-Sachverständigen halten
Es gibt einige Beschädigungen, die das Fahrzeug als verkehrsunsicher einstufen. Hier ist es wichtig direkt mit dem Kfz-Sachverständigen Rücksprache zu halten.
Ferneinschätzung durch Deine Bilder
Wenn Du Dir unsicher bist, ob Du mit dem Fahrzeug noch fahren darfst, kannst Du vor oder nach der Kontaktaufnahme eigene Bildaufnahmen des Unfallschadens zusenden. Dies hilft Dir eine erste Rückmeldung zu erhalten und hilft auch dem Kfz-Sachverständigen die Situation besser einstufen zu können.
Ort der Beweissicherung
In der Regel findet die Beweissicherung tagsüber (Tageslicht ist notwendig) bei Dir statt. In einigen Ausnahmen ist es notwendig eine Werkstatt aufzusuchen, um z.B. das Fahrzeug mittels einer Hebebühne anheben zu können. Wir präferieren die Werkstatt Deiner Wahl. Wenn erwünscht kann die Besichtigung auch in einer unserer Partner-Werkstätten stattfinden.
Anwesenheit
Es ist nicht zwingend notwendig, dass der Fahrzeughalter (Fahrzeugbesitzer) bei der Besichtigung anwesend ist. Die Beauftragung kann auch durch andere Personen stattfinden. Das fertige Gutachten erhält allerdings der Fahrzeughalter.
Fahrzeug nicht reinigen
Das Fahrzeug solltest Du bitte nach dem Unfall nicht reinigen. Leichte Schlieren und Kratzer sind nach der Fahrzeugreinigung in vielen Fällen leider nicht so gut zu erkennen. Es handelt sich hier um eine reine Beweissicherung. Das Fahrzeug darf ruhig schmutzig sein.
Fahrzeugunterlagen mitbringen
Bitte bring zur Beweissicherung wenn es Dir möglich ist folgende Unterlagen mit:
– Fahrzeugschein: In der Amtssprache ist das die Zulassungsbescheinigung Teil 1
– Service-Heft: Das Service-Heft ist besonders relevant, wenn das Fahrzeug lückenlos bei der Vertragswerkstatt inspiziert wurde. Nur bei einem vollständigen und lückenlosen Nachweis können die Stundenverrechnungssätze der jeweiligen Vertragswerkstatt berücksichtigt werden. Das Service-Heft kann in Schriftform inkl. Stempel oder auch digital vorliegen. Erkundige Dich gerne bei deiner Vertragswerkstatt.
– Reparaturen der letzten 6 Monate: Wenn in den letzten 6 Monaten kleine oder größere Reparaturen angefallen sind, sorgen die Nachweise für eine Werterhalt oder sogar einer Wertsteigerung des Fahrzeugs. Besonders interessant ist dieser Punkt, wenn es sich um ein relativ günstiges Fahrzeug mit niedrigem Widerbeschaffungswert handelt.
– Sonderausstattung: Falls das Fahrzeug von der Serienausstattung abweicht, sind Bemerkungen zur Sonderausstattung hilfreich.
Informationen zum Unfall
Zum Unfall sind ebenfalls Informationen notwendig
– Unfalldatum/-zeit und Unfallort
– Unfallverursacher: Die Mindestinformation ist das amtliche Kennzeichen des Unfallverursachers. Weitere Informationen sind wünschenswert aber nicht relevant.
– Regulierende Versicherung: Jede Information ist wünschenswert. Die regulierende Versicherung des Unfallverursachers und die dem Unfall zugeordnete Schadennummer sind erforderlich. Allerdings können diese beiden Informationen auch von uns ermittelt werden. Das amtliche Kennzeichen des Unfallverursachers reicht hier vollkommen aus.
– Polizeiliches Aktenzeichen: Wenn die Polizei hinzugezogen wurde, ist das polizeiliche Aktenzeichen ebenfalls relevant
Berichte uns gerne von Deiner Erfahrung. Hast Du noch weitere Tipps und Ratschläge? Melde Dich gerne bei uns und lass es uns wissen.
Wir wünsche Dir beste Gesundheit und eine sichere Fahrt.
Dein Gutachterteam in Hamburg.