Goldene Regeln für die Unfallregulierung

Kenne die Regeln

Diesen Beitrag werden die Versicherer und Schadensregulierer gewiss nicht mögen – aber das ist auch nicht unser Anspruch. Wir kämpfen für eine transparente und faire Regulierung von Kfz-Unfallschäden im Sinne der Geschädigten und fassen hier für Dich viele wichtige Tipps und Handlungsaufforderungen nach einem Verkehrsunfallschaden zusammen. Du hörst immer, dass ein Kfz-Sachverständiger unabhängig arbeiten soll, doch wie findest Du so jemanden? Ganz einfach! Kein abhängig beschäftigter Kfz-Sachverständiger würde diesen Artikel veröffentlichen. Wir lieben diese Freiheit und unsere Positionierung. Mehr dazu findest du auch in unseren Unternehmenswerten. Sprich die Tipps und Tricks gerne an, wenn wir uns Deinen Fall anschauen.

 

Verschenke keinen Anspruch leichtfertig

Du als Unfallgeschädigter solltest nicht warten und hoffen, dass die entstandenen Kosten durch die gegnerische Versicherung transparent und bestmöglichst beglichen werden, sondern proaktiv deine Interessen vertreten. Die entstandenen Reparaturkosten sind ein wesentlicher aber bei weitem nicht der einzige Bestandteil der Schadenregulierung. Verschenke z.B. nicht die Nutzungsausfallentschädigung oder die merkantile Wertminderung. Diese und weitere Faktoren werden in jedem unserer Gutachten detailliert berechnet und angesetzt – diese Forderungen jedoch von der Versicherung erstattet zu bekommen, steht auf einem anderen Blatt.

 

Frage nicht die regulierende Versicherung um Rat

Die regulierenden Versicherer haben meist extrem gute Prozesse, wo hohe Kosten eine zentrale Rolle spielen. Hinter diese Kulissen zu blicken hilft Dir das „Warum“ dahinter zu verstehen und die vermeintliche Hilfe doch richtig einzuschätzen.

Die meisten Unfallgeschädigten haben meist wenig Erfahrung im korrekten Umgang nach einem Verkehrsunfall und lesen leider nicht wie Du diesen Artikel. Die Versicherer sind hingegen Vollprofis und verstehen Ihr Geschäft ziemlich gut. Hier sind wir immer wieder erstaunt, wie schnell die regulierende Versicherung Kontakt zum Unfallgeschädigten aufnehmen kann. Ein aufgeklärter Unfallgeschädigter kennt nämlich seine Rechte und wird wohlmöglich nicht im Sinne der regulierenden Versicherung agieren. Aus genau diesem Grund gilt es hier möglichst schnell zu sein und den „jungfräulichen“ unerfahrenen Geschädigten durch einen freundlichen Anruf Hilfe im eigenen Interesse anzubieten. Die regulierende Versicherung wird dich bezahlen müssen. Das kann kein fairer und unparteiischer Partner sein. Geh da wirklich mit einer gesunden Skepsis ins Gespräch.

Und wen kannst Du nun eigentlich um Rat fragen? Hier solltest Du aktiv werden und entweder einen Verkehrsrechtsanwalt oder Kfz-Sachverständigen deiner Wahl kontaktieren. Oft gibt es sogar Erfahrungsberichte im eigenen Umfeld und es kann Dir sogar jemand empfohlen werden. Vertrauen spielt hier eine wesentliche Rolle.

 

Der freie und zertifizierte Kfz-Sachverständige

Achja, und natürlich sind wir freien und zertifizierten Kfz-Sachverständige den Versicherern ein Dorn im Auge. Denn wir klären den unwissenden Geschädigten ja schließlich auf. Da ist es mehr als verständlich, dass vor uns ausdrücklich gewarnt wird. Der Klassiker sind die hohen Honorarkosten, die wohlmöglich der Unfallgeschädigte selbst tragen muss.

Achtung! Hier kann ich nur von uns sprechen – Gutachterteam Hamburg. Unsere Honorarkosten sind ein wesentlicher und fest verankerter Bestandteil der Schadensregulierung und dies wird immer von der regulierenden Haftpflichtversicherung übernommen. Falls nicht, fordern wir unseren Anspruch selbst ein. Unser Auftraggeber, also Du, musst zu keinem Zeitpunkt Sorge haben, dass wir uns gegen Dich stellen und Dir unsere Leistung in Rechnung stellen. Wir erhalten beide unsere Anteile von der gegnerischen Versicherung – wir unser Honorar und Du Deine Kosten. Eine Ausnahme gibt es allerdings – wir verstehen kein Spaß bei wissentlichem Versicherungsbetrug. Aber das unterstellen wir Dir natürlich nicht.

Es tummeln sich in den letzten Jahren immer mehr Schlechtachter als Gutachter auf dem Markt, denn die Berufsbezeichnung des Gutachters ist leider nicht geschützt. Vielleicht hast Du sogar in Deinem eigenen Umfeld die Erfahrung gemacht. Immer mehr selbsternannte Gutachter ohne Sachverstand, ohne Zertifizierung und vor allem ohne Erfahrung versuchen sich in diesem Bereich. Sei auch hier kritisch genug. Frag nach der Zertifizierung und auch gerne nach der Mitgliedschaft in der „Deutschen Sachverständigen Gesellschaft“ – DESAG. Hier werden nur qualifizierte Kfz-Sachverständige aufgenommen.

Und selbst, wenn die regulierende Versicherung den eigenen Kfz-Sachverständigen schickt, musst Du Dich nicht auf eine erste Schadensschätzung durch einen Angestellten oder Subunternehmer einer Versicherung einlassen. Diese Einschätzung ist meist leider nicht neutral.

 

Der Verkehrsrechtsanwalt

Es schadet nie einen Verkehrsrechtsanwalt einzuschalten. Auch die Rechtsanwaltskosten sind ein wesentlicher Bestandteil der Schadensregulierung und werden durch die gegnerische Versicherung bezahlt. Wow! Das hört sich wirklich zu schön an, um wahr zu sein! Wichtig ist hier die Tatsache, dass Du am Unfall vollkommen unverschuldet bist. Du brauchst in diesem Fall nicht mal eine Verkehrsrechtsschutzversicherung. Und falls Du eine haben solltest, dann solltest Du auch bei einem eigenverschuldeten Unfall den Verkehrsrechtsanwalt einschalten. Einzelheiten solltest Du bitte mit dem Verkehrsrechtsanwalt deines Vertrauens besprechen. Bedenke, dass hin und wieder Prozesse aus mangelnden Beweisgründen verloren werden, obwohl Du vollkommen im Recht bist. Sprich dies vorher mit dem Rechtsanwalt ab, denn wir können hier nur für unser Gutachterhonorar garantieren, aber nicht für die Rechnung anderer.

  • Der Rechtsanwalt sollte auf Verkehrsrecht spezialisiert sein und Kfz-Unfälle behandeln.
  • Frag den Rechtsanwalt wie hoch im ungünstigsten Fall die Honorarkosten für dich wären.
  • Werden Restforderungen eingeklagt, wenn die Versicherung nicht die gesamte Forderung bezahlt?

 

Unterzeichne nie die Abtretungserklärung des Abschleppdienstes, der Werkstatt oder der Mietwagenfirma

Abschleppdienste, Werkstätten und Mietwagenfirmen werden Dir eventuell mehr Hilfe anbieten, als Sie imstande sind zu leisten. Bevollmächtige bitte nicht eine dieser Parteien durch eine vollumfängliche Abtretungserklärung die komplette Regulierung mit der Versicherung zu übernehmen. Die Werkstatt kann zwar den Sachschaden reparieren, jedoch sind das meist keine Experten in der sach- und fachgerechten Unfallregulierung im Umgang mit der regulierenden Versicherung. Es fehlt meist der fachkundige Verkehrsrechtsanwalt. Auch hier hat die Werkstatt natürlich ein berechtigtes Eigeninteresse am reinen Reparaturauftrag – fraglich ist ob Deine Interessen bei der Nutzungsausfallentschädigung oder der merkantilen Wertminderung ebenfalls vertreten werden.

Du bist der Auftraggeber – trotz vermeintlich unterzeichneter Abtretungserklärung. Wenn die Werkstatt nun den Schaden repariert hat, kann es sein, dass die regulierende Versicherung Einspruch einlegt, falls der Reparaturweg nicht vorab besprochen oder durch einen zertifizierten Kfz-Sachverständigen vorgeschrieben wurde. Und in diesem Fall zahlst Du leider trotz Abtretungserklärung den Differenzbetrag, da Du Auftraggeber bist.

 

 

Berichte uns gerne von Deiner Erfahrung. Hast Du noch weitere Tipps und Ratschläge? Melde Dich gerne bei uns und lass es uns wissen.

Wir wünsche Dir beste Gesundheit und eine sichere Fahrt.

Dein Gutachterteam in Hamburg.

Arben Emsija

Bei Fragen und Anregungen können Sie uns gerne kontaktieren.

Blog für Autofahrer

90% unserer Arbeit als Kfz-Sachverständige besteht in der Aufklärung unserer Kunden. Dieses Wissen möchten wir Ihnen nicht vorenthalten, sodass hier nach und nach die wichtigsten Themen veröffentlicht und aktualisiert werden.

Bleiben Sie gesund.

 

Ansprechpartner

Arben Emsija

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