BEKANNTE REGULIERUNG:
„Wenn wir einen fremdverschuldeten Haftpflichtschäden annehmen und ein Gutachten erstellen, reichen wir unsere Honorarrechnung direkt bei der regulierenden gegnerischen Versicherung ein und werden nicht von unserem Kunden bezahlt.“

KUNDENORIENTIERTE ERWEITERUNG:
„Wir garantieren unserem Endkunden, dass wir im Falle eines vollständigen oder anteiligen Honorarzahlungsausfalls auf unseren Anspruch gegenüber des Kunden verzichten. Nach wie vor nehmen wir von unserem Kunden kein Geld.“

DIE EINZIGE AUSNAHME:
„Wenn uns der Kunde wissentlich und vorsätzlich belügt oder Informationen verschweigt, um sich unsachgemäß zu bereichern und die regulierende Versicherung aus diesen Gründen den Fall ablehnt, behalten wir uns vor dennoch unsere Honorar-Rechnung von unserem Kunden erstatten zu lassen.“

 

Gibt es eine Ausnahme in der Kostenschutz-Garantie?
Ja, die gibt es. Wenn uns der Kunde wissentlich Versicherungsbetrug oder wichtige Schlüsselinformationen verschwiegen hat, sodass die regulierende gegnerische Versicherung die Zahlung berechtigt abgewiesen hat, treten wir von der Kostenschutz-Garantie zurück und stellen die gesamten Honorar- und Prozesskosten dem Kunden in Rechnung. So einen betrügerischen Kunden wollen wir nicht.
Unsere Kunden wissen unseren großzügigen Vertrauensvorschuss zu schätzen. Dies erleichtert die Kontaktaufnahme und hilft bei der sorgenfreien Beauftragung und Bearbeitung. Zudem haben wir ein geschultes Auge und guten Sinn für Plausibilitätschecks und lehnen dubiose Anfragen direkt ab, sodass wir bisher noch keinem einzigen Kunden eine private Honorarrechnung im Rahmen eines Haftpflichtgutachtens gestellt haben. Darauf sind wir sehr stolz!
Wir verweisen auch hier auf unsere gelebten Unternehmenswerte.

 

Warum habt Ihr überhaupt eine Kostenschutz-Garantie?
Wir werden fast ausschließlich für fremdverschuldete Haftpflicht-Gutachten von der unfallgeschädigten Partei kontaktiert. In diesem Fall ist das Gutachterhonorar ein fester Bestandteil der Schadensregulierung. Im übrigen gilt das auch in diesem Fall für die Beauftragung eines Rechtsanwalts. Die regulierende Versicherung bezahlt den entstandenen Schanden an unseren Kunde bzw. der Kunde lässt sein Fahrzeug reparieren und darüber hinaus erhalten wir von der regulierenden Versicherung unser Gutachterhonorar. Der Kunde wird bezahlt – wir werden bezahlt. Wir sind alle glücklich. Gerade weil unser Kunde uns beauftragt und nichts zahlen muss, lieben wir diese Arbeit.

Wenn sich unglücklicherweise im Rechtsprozess das Blatt wendet, weil z.B. die Gegenpartei lügt, kommt es leider vor, dass die eigentlich klare Schuldfrage zu einem ungünstigen Ergebnis führt. Unser Kunde erhält eine Teilschuld oder wird wohlmöglich für den Unfall verantwortlich gemacht. Die entstandenen Schäden am eigenen Fahrzeug werden teilweise oder sogar gar nicht bezahlt und der Kunde wird wohlmöglich in der Versicherungsklasse hochgestuft.

Und genau in diesem Fall zeigen wir Anstand und Haltung. Wir arbeiten weiterhin mit unserem Kunden zusammen. Wir verzichten gerne auf die Honorarrechnung bzw. auf dem Teil des nichtgezahlten Honorars, den wir rechtlich von unserem Kunden einfordern dürften. Wir beteiligen uns am Risiko und wiegen einen zufriedenen Kunden höher auf, als die Honorarzahlung.

 

Könnt Ihr denn Honorarzahlungsausfälle verkraften?
Natürlich sind wir ein gewinnorientiertes Unternehmen und keine gemeinnützige Organisation. Das vertretbare Risiko eines nichtbezahlten Gutachterhonorars nehmen wir in Kauf und fahren damit mittel- bis langfristig gute Ergebnisse. Zudem werden die wenigen nichtbezahlten Honorare durch die mehrheitlich beglichenen Honorare mitgetragen. Zufriedene Kunden haben für unser Unternehmen einen nicht unerheblichen unternehmerischen Wert. Das kommt dem Kunden zu Gute und auch uns.

Des Weiteren haben wir eine sehr kosteneffiziente Unternehmensstruktur aufgebaut. Teure Büros in A-Lagen sparen wir uns, da wir nach der Beauftragung entweder direkt zum Kunden fahren oder in die Werkstatt. Wir geben somit unsere Effizienz in Form der Kostenschutz-Garantie sehr gerne an unseren Kunden weiter. Der Kunde steht im Fokus – wir sind da wo der Kunde uns braucht.

 

PS.: Die Inhalte dieser Webseite sind nicht öffentlich über Google zu finden und auch nur gezielt und bewusst über private Unterseiten unserer Webseite erreichbar. Wir bitten Sie die Inhalte vertrauensvoll zu behandeln. Sollte sich unsere Kulanz bei den regulierenden Versicherungen rumsprechen und vermehrt Versicherungen unsere Honorarzahlungen ablehnen, sind wir wirtschaftlich leider gezwungen von dieser Kostenschutz-Garantie, die nur dem Endkunden zur Verfügung stehen soll, zurückzutreten. Natürlich versteht es sich von selbst, dass wir unbegründete Zahlungsausfälle der Versicherungen nach vorheriger Zahlungserinnerung und Mahnung gerichtlich einklagen. Wir verschenken natürlich kein Geld.
Bitte teilen Sie diesen Link nicht aktiv weiter. Weisen Sie jedoch gerne Ihre Kunden darauf hin. Ich gehe immer im persönlichen Gespräch mündlich darauf ein.

 

Ihr Gutachterteam in Hamburg.