Kurzgutachten und Kostenvoranschlag

Schäden unterhalb der Bagatellgrenze

 

Bei kleineren Schäden...

Die meisten Kurzgutachten werden für beschädigte Fahrzeugteile erstellt. Dabei dient das Kurzgutachten zur Feststellung des Schadens, zur Beweissicherung und zur Schadenregulierung durch die eintretende Versicherung.

kaputter aussenspiegel
Ein Kurzgutachten für einen beschädigten Außenspiegel

Das Kurzgutachten bzw. der Kostenvoranschlag

Liegt der Nettoschaden unterhalb der Bagatellgrenze, welche aktuell zwischen 900 und 1100 Euro liegt, genügt für die Schadensregulierung ein Kurzgutachten bzw. ein Kostenvoranschlag.

Das Kurzgutachten wird von zertifizierten Kfz-Sachverständigen erstellt. Hier sind alle wesentlichen Bestandteile eines Gutachtens enthalten, wie eine z.B. die Fotodokumentation, die Reparaturkostenkalkulation und auch immaterielle Wertverluste, die Nutzungsausfallentschädigungen uvm. enthalten. Lediglich die Kosten für die Erstellung des Kurzgutachtens betragen ein Bruchteil der Gutachtenkosten. Unser Anspruch ist es auch bei einem Kurzgutachten beste Qualität zu liefern!

Wird ein Kostenvoranschlag von der Werkstatt verlangt, ist in der Regel lediglich die Reparaturkostenkalkulation enthalten. Sowohl die Fotodokumentation als auch der immaterielle Wertverlust fehlt. Wir raten in den meisten Fällen tatsächlich zu einem Kurzgutachten. Aber auch hier gibt es Ausnahmen und diese würden wir mit Dir gemeinsam besprechen und ausloten.

In beiden Fällen betragen die Kosten für die Anfertigung zwischen 80 und 200 Euro. Auch diese Kosten werden von der Versicherung beglichen, denn dies sind wesentliche Teile der Schadenregulierung. Hier muss der Unfallgeschädigte jedoch in Vorkasse treten. Wenn unsere Rechnung bei der gegnerischen Versicherung eingereicht wird, erhältst Du Die Kosten rückerstattet.

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Häuige Fragen unserer Kunden

Wie hoch ist die Bagatellgrenze?

Die Höhe der Bagatellgrenze entscheidet darüber, ob der besichtigte Schaden in einem Kurz- oder vollwertigen Gutachten dokumentiert wird. Die aktuelle Grenze liegt bei einem Nettoschaden bei ca. 900-1.100 Euro. Ein gewisser Handlungsspielraum ist vorhanden, sodass im Einzelfall die Auslegung von dem Gutachter vorgenommen wird.

Was ist ein Kurzgutachten?

Wird ein zertifizierter Kfz-Sachverständiger mit der Begutachtung eines Schadens betraut, welcher unterhalb der Bagatellgrenze liegt, wird ein Kurzgutachten ausgearbeitet. Das Dokument ähnelt inhaltlich einem vollwertigen Gutachten.

Was ist ein Kostenvoranschlag?

Wenn die Werkstatt eine offizielle Abschätzung der Reparaturkosten gibt, wird von einem Kostenvoranschlag gesprochen. Der Kostenvoranschlag beinhaltet in diesem Fall lediglich die Reparaturkostenrechnung und keine Beweissicherung oder immaterielle Wertverluste.

 

Was ist der Unterschied zwischen einem Kurzgutachten und einem Kostenvoranschlag?

Der zertifizierte Kfz-Sachverständige fertigt das Kurzgutachten an, wohingegen eine freie Werkstatt die reinen Reparaturweg in einem Kostenvoranschlag festhält. 
Das Kurzgutachten ist wesentlich aufwendiger, denn hier gibt es je nach Fall noch folgende Anhänge:
– Reparaturkostenrechnung
– Fotodokumentation
– Immaterieller Wertverlust
– Restwertgebote
– uvm…

 

Wer bezahlt das Kurzgutachten bzw. den Kostenvoranschlag?

Bei einem Kurzgutachten bezahlt der Auftraggeber den Gutachter direkt und erhält die Kosten erstattet, sobald die bezahlte Rechnung der gegnerischen Versicherung vorgelegt wird. Bei einem Kostenvoranschlag ist das ähnlich.

 

DREI SCHRITTE IM SCHADENSFALL

1. KONTAKT

Ruf uns an. Wir beraten Dich kostenlos unter der Rufnummer +4917656993965

2. GUTACHTEN

Erstellung eines unabhängigen, neutralen und objektiven Schadensgutachtens.

3. ABWICKLUNG

Wir reichen das Gutachten gerne bei der Versicherung ein und begleiten Dich während der Abwicklung.